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Zeugen und Sachverständige

Zeugen und Sachverständige können bei allen Verfahrensarten, die vor den ordentlichen Gerichten zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.

Zeugen beim Amtsgericht Wiesloch

Ihre Entschädigung können Sie im Anschluss an Ihrem Gerichtstermin bei der Gebührenanweisungsstelle im Hause (Zimmer 7, Erdgeschoss) geltend machen oder nachträglich schriftlich beantragen.

Bis zur Höhe von 25 Euro kann Ihnen die Entschädigung bar bei der Gerichtszahlstelle im Hause ausbezahlt werden. Darüber hinausgehende Beträge werden Ihnen per Banküberweisung erstattet.

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